..:: Keine AU Plakette mehr für ältere Fahrzeuge?

Wird ab 2010 bei der Erstzulassung bzw. bei der Ummeldung eines Kraftfahrzeuges
oder bei Verlust (z.B. Waschstraße) noch eine neue AU-Plakette vergeben?

NEIN! Zum 31.12.2009 wird die Anlage IXa StVZO (AU-Plakette) und der § 47a StVZO
aufgehoben und diese Vorschrift ist somit nicht mehr von zuständigen Stellen anzuwenden.

Damit existiert ab dem 01.01.2010 keine Rechtsgrundlage mehr, dass die Zulassungsbehörde
bei der Zuteilung eines Kennzeichens (Erstzulassung, Wiederzulassung bzw. Ummeldung) eine
AU-Plakette auf dem vorderen amtlichen Kennzeichen vergibt (§ 47a Abs. 5).

Darüber hinaus besteht auch keine Pflicht des Fahrzeughalters mehr dafür zu sorgen, dass sich
die AU-Plakette im ordnungsgemäßen Zustand befindet; eine beschädigte oder verloren
gegangene AU-Plakette muss nicht mehr ersetzt werden (§ 47a Abs. 6).