..:: Feinstaubplaketten

Freie Fahrt in Umweltzonen
Wer künftig mit seinem Auto unbeschränkt in ganz Deutschland – auch in den Ballungsräumen mit eingerichteten Umweltzonen
unterwegs sein will, braucht ein schadstoffarmes Auto und eine Feinstaub-Plakette.


Warum die Feinstaub-Plakette?
Der Straßenverkehr trägt etwa zu einem Drittel zur Feinstaubbelastung bei. In Städten, Ballungsräumen und in der Nähe viel 
befahrener Straßen liegt der Anteil der Feinstaubemissionen oftmals deutlich über 50 Prozent. Zum Schutz der Gesundheit wurde
eine europaweite Feinstaub-Richtlinie erlassen, die Kommunen gestattet, in Ballungsräumen Umweltzonen einzurichten. Ob und 
ab wann dies geschieht, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Umweltzonen werden mit einem rechteckigen Schild gekennzeichnet. In diesen Zonen darf nicht gefahren werden.


Umwelt_Zone 

Ausnahmen vom generellen Fahrverbot werden durch ein Zusatzschild angezeigt.

Freie Fahrt in Umweltzonen mit der Feinstaub-Plakette
In besonders gekennzeichneten Umweltzonen ist das Fahren mit einer Feinstaub-Plakette dann erlaubt, wenn dies durch ein 
Zusatzschild ausgewiesen ist. Auf dem Zusatzschild ist die für die freie Fahrt benötigte Feinstaub-Plakette abgebildet.

Umwelt_Zone_frei
Das Zusatzschild kann:

- eine Plakette (die grüne)
- zwei Plaketten (die grüne und die gelbe) oder 
- alle drei Plaketten enthalten
Es nimmt entsprechend gekennzeichnete Kraftfahrzeuge vom Fahrverbot aus.

Welche Kraftfahrzeuge erhalten welche Feinstaub-Plakette?
Pkw, Lkw und Busse sind von möglichen Fahrverboten betroffen. Ausgenommen sind Motorräder und 3-rädrige Kraftfahrzeuge, 
Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen/Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge 
sowie Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind.
Es gibt vier Schadstoffgruppen: Je geringer die Feinstaubemission desto höher ist die Schadstoffgruppe.
Kraftfahrzeuge der Gruppe 1sind Pkw ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach 
EURO 1 oder schlechter. Diese können keine Plakette bekommen. Das sind etwa 7 % des Bestands. Alle anderen Fahrzeuge 
können Plaketten erhalten.
Feinstaub-Plaketten gibt es in den drei Farben rot, gelb und grün entsprechend der jeweiligen Schadstoffgruppe.
Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel, der in den Fahrzeugpapieren angegeben ist.
Die Tabelle zeigt die genaue Zuordnung abhängig vom Emissionsschlüssel:

Schadstoffgruppen1
  
Wo finden Sie die Emissionsschlüssel in den Fahrzeugpapieren?
Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden (Fahrzeugschein), findet man diesen im Feld 
„Schlüsselnummern zu 1“ an der 5. und 6. Stelle. Bei Fahrzeugpapieren, die ab dem 01.10.2005 ausgestellt wurden 
(Zulassungsbescheinigung Teil I), ist der Emissionsschlüssel in der 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1 enthalten.

Feinstaubplakette_Fahrzeugschein

Wie erhalten Sie die Feinstaubplakette? Feinstaub-Plaketten erhalten Sie entweder an einem unserer TÜV-SÜD oder TÜV-Hanse Service-Centern.
Die TÜV SÜD Service-Center sind für Sie günstig zu erreichen, haben Parkplätze und bieten Ihnen kundenfreundliche 
Öffnungszeiten - oft auch an Samstagen.

Wo wird die Feinstaubplakette angebracht? Die Feinstaubplakette wird bei betroffenen Fahrzeugen (PKW, LKW) an der Windschutzscheibe innen angebracht. Die Sicht ist dann am wenigsten beeinträchtigt, wenn die Plakette rechts oben oder unten angeklebt wird.

 

Quelle: TÜV-Süd